Verrechnung

Hier erhalten Sie Informtionen über die Verrechnung der erbrachten Leistungen.


Wahlarztsystem

Ein Wahlarzt ist nicht vertraglich an Krankenkassen gebunden. Sie benötigen für die Inanspruchnahme seiner Leistungen weder Überweisung, noch Krankenschein, noch E-Card. Die Leistungen werden direkt an Sie verrechnet, wobei Sie von Ihrer Krankenkasse Kosten rückerstattet bekommen.

Einfach den Vordruck, den Sie mit der Honorarnote erhalten, ausfüllen und zusammen mit der beglichenen Honorarnote oder Kopie des Einzahlungsbeleges an Ihre Krankenkasse senden. Diese erstattet Ihnen die Rückvergütung direkt auf Ihr Konto. Versicherte der BVA, der SVA und der VAEB haben ohnehin einen Selbstbehalt zu tragen, hier ist oft kein finanzieller Unterschied zum Kassenarzt gegeben. Bezahlung ist in bar oder per Zahlschein möglich.

Mit einem Wahlarztrezept können Sie, gleich wie mit einem Kassenarztrezept, Ihr Medikament in der Apotheke beziehen.

KFA Graz-Direktverrechnung

Für Versicherte der KFA-Graz besteht ein Kassenvertrag zur Direktverrechnung mit der Krankenkasse. Das bedeutet, dass Sie als Patient in der Ordination keine Zahlungen leisten müssen, und die erbrachten Untersuchungen direkt mit der Krankenkasse abgerechnet werden.

Privatleistungen

Für manche Untersuchungen und Dienstleistungen gibt es leider weder die Möglichkeit zur Direktverrechnung noch zur Verrechnung als Wahlarztleistung. Diese Leistungen müssen dann von Ihnen als Patient privat beglichen werden. Möglicherweise gibt es jedoch im Falle einer "Zusatzkrankenversicherung" die Möglichkeit einer Kostenrückerstattung über Ihre Zusatzversicherung. Bitte erkundigen Sie sich für nähere Informationen direkt bei Ihrer Zusatzversicherung.


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