Ein Wahlarzt ist nicht vertraglich an Krankenkassen gebunden. Sie benötigen für die Inanspruchnahme seiner Leistungen weder Überweisung, noch Krankenschein, noch E-Card. Die Leistungen werden direkt an Sie verrechnet, wobei Sie von Ihrer Krankenkasse Kosten rückerstattet bekommen.
Die Krankenkasse erstattet Ihnen die Rückvergütung direkt auf Ihr Konto. Versicherte der BVA und der SVS haben ohnehin einen Selbstbehalt zu tragen, hier ist oft kein finanzieller Unterschied zum Kassenarzt gegeben.
Die Bezahlung erfolgt direkt im Anschluss an Ihren Untersuchungstermin, vorzugsweise per Bankomat-Karte. Unmittelbar im Anschluss reichen wir die bezahlte Honorarnote dann für Sie elektronisch bei Ihrem Versicherungsträger ein, um Ihnen eine schnellstmögliche Rückerstattung zu ermöglichen.
Falls Sie über eine Zusatz-Krankenversicherung mit einem Wahlarzttarif verfügen sollten, dann bekommen Sie in der Regel auch den Selbstbehalt über Ihre ZV rückerstattet.
Mit einem Wahlarztrezept können Sie, gleich wie mit einem Kassenarztrezept, Ihr Medikament in der Apotheke beziehen.